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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Für alle Angebote und Verträge der Firma LOWandShine gelten die nachstehenden
Bedingungen, die auch für alle nachfolgenden Bestellungen und Lieferungen
Gültigkeit besitzen. Abweichende Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern
werden nicht Inhalt von angeboten oder Verträgen. Einer ausdrücklichen
Zurückweisung durch die Firma LOWandShine bedarf es nicht. Vertreter oder
Verkäufer der Firma LOWandShine sind nicht befugt irgendeine Änderung oder
Ergänzung zu diesen Geschäftsbedingungen zu vereinbaren.
Angebote und Preise
Die Angebote von der Firma LOWandShine erfolgen stets freibleibend. Die Preise
gelten grundsätzlich ab Geschäftssitz der Firma LOWandShine ausschließlich
Verpackung, Porto, Fracht und Transportverpackung. Alle vereinbarten und
berechneten Nettopreise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer. Wenn nicht andere
Konditionen vereinbart wurden, sind die gültigen Preise am Tag der Lieferung
maßgeblich.
Zahlungsbedingungen
Die Firma LOWandShine versendet nur per Vorauskasse sofern nicht anders
vereinbart. Ist Teilzahlung vereinbart und der Käufer gerät mit einer
Teilzahlungsrate in Verzug, so wird die gesamte, noch offene Kaufpreisforderung
und darüber hinaus alle weiteren Forderungen die Firma LOWandShine aus anderen
Lieferungen an den Käufer sofort fällig und zahlbar. Die Firma LOWandShine ist
auch berechtigt in diesem Fall ohne Ankündigung alle weitern Lieferungen zu
verweigern. Der vorgenannte Absatz gilt auch dann, wenn über das Vermögen des
Käufer das Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet wird. Die Geltendmachung
eines darüber hinausgehenden Verzugschadens bleibt vorbehalten.
Lieferung
Vereinbarungen über Liefertermine und Lieferfristen können verbindlich und
unverbindlich getroffen werden und bedürfen der Schriftform (mündliche
Vereinbarungen sind unwirksam), auch bei nachträglicher Änderung. Die Firma
LOWandShine wird von ihrer Lieferverpflichtung befreit, wenn der Vorlieferant oder
Hersteller aus in seinem Bereich begründeten Umständen (Konkurs,
Betriebsstillegung Sortimentsänderung u. ä.) nicht mehr liefert. Die Lieferzeit
verlängert sich in einem angemessenen Umfang, wenn höhere Gewalt und sonstige
unvorhersehbare bzw. unverschuldete Umstände (z. B. Betriebstörungen, Streik,
Aussperrung, Mangel an Transportmitten, behördliches Eingreifen,
Energieversorgungsschwierigkeiten usw. ) gleichwohl diese Umstände bei der Firma
LOWandShine oder beim Vorlieferanten oder Hersteller auftreten, eine fristgemäße
Lieferung verhindern. Ware die nicht per Brief oder Telefax storniert bzw.
abbestellt wird, wird grundsätzlich ausgeliefert.
Sollte die Annahme verweigert werden, so werden dem Besteller die entstandenen
Kosten berechnet. Schadensersatzansprüche kann der Besteller aus der
Lieferzeitverlängerung oder aus dem Wegfall der Lieferverpflichtung nicht
herleiten. Wird auf Wunsch des Besteller der Versand verzögert, so ist er zur
Zahlung der daraus entstehenden Lagerkosten verpflichtet. Kommt eine
fristgerechte Lieferung aus einem Grunde, der in der Sphäre des Bestellers
begründetet ist, nicht zustande, so ist die Firma LOWandShine berechtigt, nach
Festlegung und ergebnislosen Ablauf einer angemessenen Frist über den
Liefergegenstand anderweitig zu verfügen: die Lieferfrist gegenüber dem
Besteller wird hierdurch um eine angemessene Frist verlängert. Nur wenn der
Besteller die vereinbarten Vorleistungspflichten erfüllt hat, ist die Firma
LOWandShine zur Einhaltung der Lieferfristen verpflichtet. Die Firma LOWandShine ist
auch zur Teillieferung berechtig. Von der Firma LOWandShine gelieferte Gegenstände
sind auch anzunehmen, wenn diese unwesentliche Mängel aufweisen.
Versand-Gefahrübergang
Der Versand sowie eventuelle Rücksendungen von Waren an die Firma LOWandShine
erfolgen auf Rechnung des Bestellers. Versandart und Versandweg bestimmt die
Firma LOWandShine nach freiem Ermessen. Warenlieferungen werden nur auf besondere
Weisung des Bestellers transportversichert. Der Besteller trägt die Kosten für
eine Transportverpackung. Der Versand erfolgt immer auf das Risiko des
Empfängers bzw. Bestellers.
Gewährleistung
Ansprüche aus Mängel oder Fehlern zugesicherter Eigenschaften bestehen nur, wenn
Mängel oder das Fehlen der zugesicherten Eigenschaft unverzüglich innerhalb der
sich aus §377 HGB ergebenen Fristen schriftlich angezeigt und im einzelnen
bewiesen werden. Die Firma LOWandShine haftet unter Ausschluss aller
weitergehenden Ansprüche wie folgt: Die Firma LOWandShine behält sich vor, die
Mängelbeseitigung wahlweise im Wege der Nachbesserung oder Ersatzlieferung
durchzuführen. Hierzu ist der Besteller verpflichtet, der Firma LOWandShine die
erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, andernfalls entfällt eine
Nachbesserungspflicht. Die Firma LOWandShine stehen insgesamt drei Versuche zu,
der Gewährleistungsverpflichtung nachzukommen. Erst dann ist der Besteller
berechtigt, eine Minderung oder Wandlung des Vertrages zu verlangen. Keine
Gewähr wird geleistet für Mängel und Schäden, die aus eigenmächtigen
Mängelbeseitigungsversuchen des Bestellers, auf ungeeignete oder unsachgemäße
Verwendung, natürliche Abnutzung oder fehlende bzw. nachlässige Behandlung
zurückzuführen ist. Sollte es einmal vorkommen, dass wir ein falsches Teil
versenden und dieses eingebaut wird, jedoch dann wieder ausgebaut werden muss,
können wir keine Kosten übernehmen. Gewährleistungsausschluss gilt auch bei
handelsüblichen Abweichungen der gelieferten Ware von den Prospektangeboten. Von
einer Geltendmachung von Mängelrügen bleiben die vereinbarten
Zahlungsverpflichtungen des Bestellers grundsätzlich unberührt. Soweit die Firma
LOWandShine über die vereinbarte Gewährleistungspflicht hinaus aus Kulanzgründen
Leistungen erbringt, wird hierdurch weder ein Rechtsanspruch des Bestellers noch
eine Rechtspflicht die Firma LOWandShine anerkannt.
Sorgfaltspflicht
Der Käufer trägt Sorge dafür, dass alle Änderungen und Umrüstungen an den im
öffentlichen Straßenverkehr teilnehmende Fahrzeugen, gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen, in den Kfz-Papieren eingetragen werden. Sämtliche Ansprüche des
Käufers oder Dritter gegen die Firma LOWandShine aus Unfällen jeglicher Art, sind
ausgeschlossen.
Eigentumsvorbehalt
Die Firma LOWandShine behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zum
Ausgleich sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller
vor. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung nur im ordnungsgemäßen
Geschäftsbetrieb gegen Bezahlung oder unter Eigentumsvorbehalt berechtigt.
Künftige Forderungen tritt der Besteller aus dem Weiterverkauf der gelieferten
Ware zur Sicherung für den jeweils zugunsten die Firma LOWandShine bestehenden
Saldo an die Firma LOWandShine ab. Wer den vom Besteller gelieferte Waren zusammen
mit anderen nicht der Firma LOWandShine gehörenden veräußert, so erfolgt die
Sicherungsabtretung nur in Höhe des von der Firma LOWandShine in Rechnung
gestellten Wertes der gelieferten Ware. Der Kunde bzw. Besteller darf
Vorbehaltsware weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignen. Einen Zugriff
Dritter auf die Vorbehaltsware oder abgetretenen Forderung sind vom Besteller
unverzüglich der Firma LOWandShine mitzuteilen. Der Besteller hat darüber hinaus
den Dritten auf die Eigentumsrechte der Firma LOWandShine hinzuweisen. Werden von
der Firma LOWandShine gelieferte Ware verbunden, vermischt oder verarbeitet, so
gilt als vereinbart, dass die Firma LOWandShine Miteigentum im Verhältnis des
Wertes der gelieferten Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache erwirbt. Der
Besteller ist in diesem Fall zur unentgeltlichen Verwahrung bis zum Erlöschen
des Miteigentums verpflichtet. Die Firma LOWandShine ist bei Zahlungsverzug des
Bestellers berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware in Besitz zu
nehmen. Die Geltentmachung des Anspruches auf Herausgabe der Vorbehaltsware gilt
nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Besteller ist berechtigt, die an die Firma
LOWandShine sicherheitshalber abgetretenen Forderungen einzuziehen, solange er
seinen Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nachkommt. Der Besteller ist
verpflichtet, die Firma LOWandShine alle zur Geltentmachung seiner Rechte
erforderliche Auskünfte und Unterstützung zu geben und gestattet hierzu das
Betreten seiner Räume. Bei Zahlungsverzug ist die Firma LOWandShine berechtigt,
die unter Eigentumsvorbehalt stehende Sachen in ihren Besitz zu nehmen und durch
freihändigen Verkauf bestmöglich zu veräußern. Die Wiederinbesitznahme bedarf
keiner besonderen Mahnung oder Friststellung und beinhaltet auch keine
konkludente Wandlung oder Rücktrittserklärung: die Wirksamkeit des Kaufvertrages
bleibt insoweit unberührt. Soweit gesetzlich zulässig, sind über die vorstehend
aufgeführten Ansprüche hinaus weitere Ansprüche des Bestellers gegen die Firma
LOWandShine ausgeschlossen, insbesondere Ersatz von Schäden, die nicht von der
gelieferten Ware selbst entstanden sind soweit Schadenersatzansprüche wegen des
Fehlens zugesicherter Eigenschaften.
Vertragsanpassung und Rücktritt
Ein Festhalten am Vertrag erscheint dann nicht vertretbar, wenn unvorhergesehene
Ereignisse i. S. d. §4 Abs. 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Firma
LOWandShine eintreten. Die Firma LOWandShine ist dann berechtigt, ein Angebot zur
Vertragsanpassung vorzulegen. Ist eine Vertragsanpassung wirtschaftlich nicht
vertretbar oder lehnt der Besteller eine Vertragsanpassung ab, so können beide
Seiten von Vertrag zurücktreten. Jedoch zu Ablehnung einer nur geringfügigen
Vertragsanpassung ist der Besteller nicht berechtigt. Die Firma LOWandShine kann
ferner vom Vertrag zurücktreten, wenn sich berechtigte Zweifel an der
Kreditwürdigkeit des Bestellers ergeben oder ein Antrag auf Konkursverfahrens
über das Vermögen des Käufers gestellt oder ein gerichtliches oder
außergerichtliches Vergleichsverfahren über sein Vermögen eröffnet worden ist.
Im Falle des Rücktritts der Firma LOWandShine gilt ein Betrag von 25% des
vereinbarten Kaufpreises als Schadenersatz und Vergütung für den entgangen
Gewinn als Vereinbart. Tritt der Käufer vom Vertrag unbegründet zurück, so
werden 25% des Kaufpreises in Abzug gebracht, zusätzliche Schadenersatzansprüche
zu seinen Gunsten sind ausgeschlossen.
Aufrechnung und Zurückbehaltung
Ein Aufrechnungsrecht steht dem Besteller nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zu. Die Geltendmachung eines
Zurückbehaltungsrechts ist, soweit diese Geschäftsbedingungen nichts anderes
regeln, ausgeschlossen.
Rücksendungen
Bitte beachten Sie das Rücksendungen nur in Verbindung mit einer Rücksendenummer
bei uns angenommen werden, diese muss außen (gut lesbar) auf dem Paket vermerkt
sein. Sollte diese nicht auf dem Paket vermerkt sein, so nehmen wir das Paket
nicht an. Alle Rücksendungen müssen auf dem günstigsten Versandweg zu Lasten des
Absender an uns versendet wer den. Eine Rückgabenummer erhalten Sie nach
telefonischer Absprache mit unseren Verkaufsberatern.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Viechtach. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
einschließlich Wechsel- und Scheckklagen ist, sofern der Besteller Vollkaufmann,
juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches
Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, Viechtach.
Wir können den Besteller nach unserer Wahl auch an dem für seinen Sitz
zuständigen Gericht verklagen.
Schlussbestimmungen
Alle bisherigen Geschäftsbedingungen verlieren ihre Gültigkeit. Sollten einzelne
Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird hiervon nicht die
Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes berührt. An der Stelle der unwirksamen
oder nichtigen Bestimmung treten solche, die wirksam sind und dem angestrebten
Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen am Nächsten kommen.
Haftungsausschluss
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